Die Schweiz und die EU präzisieren ihre Zusammenarbeit während der Ratifizierung des neuen gemeinsamen bilateralen Pakets.

Die Schweiz und die Europäische Union konkretisieren ihre Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Ratifizierung des neuen gemeinsamen bilateralen Pakets. Dieser Rahmen zielt darauf ab, die Beziehungen zu festigen und eine dauerhafte Partnerschaft (mit den Kantonen und dem Parlament) zwischen der Schweiz und der EU zu gewährleisten.

Stärkung der Mitwirkungsrechte der Kantone und des Parlaments in den Bereichen der Aussenpolitik, die vom Schweiz-EU-Paket abgedeckt werden.

Am Rande der vorletzten Sitzung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 15. Oktober 2025 hat der Bundesrat Massnahmen verabschiedet, die darauf abzielen, die Mitwirkungsrechte der Kantone und des Parlaments zu verbessern. Der vorgeschlagene Textentwurf verbessert einerseits die Information der parlamentarischen Kommissionen und andererseits die Einbeziehung der Kantone in den Entscheidungsprozess. In Abstimmung mit dem EDA, EJPD und WBF soll das EDA die KdK konsultieren und bis zum Frühjahr 2026 einen Gesetzesänderungsvorschlag und die Formalisierung einer Vereinbarung vorlegen. Bis Ende 2025 wird zudem eine Ausführungsrichtlinie erstellt, um einen umfassenden und transparenten Informationsprozess vor dem Parlament sicherzustellen. Diese Governance-Massnahmen zielen darauf ab, die Schweizer Demokratie angesichts der Herausforderung der Ratifizierung des Schweiz-EU-Pakets (die sich in bilateralen Abkommen niederschlägt) zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union während dieser hochsensiblen Phase zu stärken.

Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU während der Ratifizierungsphase des Schweiz-EU-Pakets

Am 24. Juni 2025 unterzeichneten Bundesrat Ignazio Cassis und der EU-Kommissar Maroš Šefčovič in Brüssel eine gemeinsame Erklärung, welche die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Schweiz-EU-Pakets festlegt. Diese Erklärung folgt – wie in Erinnerung zu rufen ist – auf die Genehmigung der Abkommen, Protokolle und Erklärungen, die am 13. Juni 2025 durch den Beschluss des Bundesrates über eine Einzelfallgenehmigung des gesamten Sets von Abkommen, Protokollen und Erklärungen zur Stärkung und Stabilisierung der bilateralen Beziehungen formalisiert wurde.
Während dieser Ratifizierungsphase werden beide Parteien bestrebt sein, die Zusammenarbeit in mehreren strategischen Bereichen der europäischen Agenda zu verstärken: Forschung, öffentliche Gesundheit, Stabilität der Stromnetze. Indem die Parteien die in der formellen Erklärung eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich dieser künftigen Zusammenarbeit einhalten und gleichzeitig einen robusten Dialog und eine robuste Partnerschaft aufrechterhalten, sollte dieser gemeinsame Ansatz es ermöglichen, diese Ratifizierungsphase in einem der Punkte zu entschärfen, von denen die zweckmässige Formalisierung der Partnerschaft abhängen wird.
Die Schweiz-EU-Zusammenarbeit ist somit lebendig und bleibt es auch, mit einer klaren Sichtbarkeit und einem Engagement zur Festigung dieser Koordination sowie zur Sicherstellung der Kontinuität der bilateralen Beziehungen, die für die gemeinsamen Interessen beider Partner entscheidend sind.

Stärkung der politischen Steuerung der Sondierungsgespräche Schweiz-EU (2022)

Am 23. November 2022 nahm der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und der Europäischen Union; er stellte zwar «ermutigende Fortschritte» fest, jedoch «bestehen Divergenzen fort». Er beschloss, diese Gespräche zu vertiefen. Um die politische und thematische Steuerung zu stärken, wurde am 31. August 2022 ein spezifisches System eingerichtet. Es umfasst einen Steuerungsausschuss, der alle Bundesdepartemente vereint, sowie einen beratenden Ausschuss, dem Kantone, Sozialpartner und Wirtschaftsakteure angehören und der unter der Ägide des Bundespräsidenten Ignazio Cassis, Vorsteher des EDA, steht. Diese beiden Gremien sollen eine bessere Koordination der Gespräche ermöglichen, einen kohärenten Ansatz dieser Verhandlungen fördern und die Grundlagen für ein strukturiertes Verhandlungspaket legen, dessen allgemeine Eckpunkte im Februar 2022 festgelegt wurden. Diese verstärkte Steuerung ist Ausdruck des Willens der Schweiz, die bilaterale Zusammenarbeit mit der Europäischen Union zu stabilisieren, dauerhaft zu verankern und weiterzuentwickeln.

Der Ratifizierungsprozess des bilateralen Pakets des Abkommens zwischen dem Gastland Schweiz und der Europäischen Union hat dank der Schlussfolgerung einer Stabilitätspartnerschaft eine entscheidende Phase erreicht, die sich auch auf die Vertiefung des Engagements der Kantone und der Parlamente stützt und deren Erweiterung und Diversifizierung Garantien für eine dauerhafte und dynamische Beziehung zur Europäischen Union darstellen.

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