Eine dramatische Bergtour am Großglockner endete tödlich. Nun wird beim Großglockner Todesfall ein erfahrener Alpinist wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gebracht. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck sieht schwere Fehler, die zum Tod einer 33-jährigen Frau führten.
Tragödie am Großglockner: Geplanter Aufstieg endet im Todesfall

Am 18. Jänner begab sich ein Paar aus Salzburg auf den Stüdlgrat, eine steile, anspruchsvolle Route zum höchsten Berg Österreichs. Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 36-Jährige die Tour geplant und auch geführt. Er galt als erfahrener Bergsteiger, seine Partnerin tat dies nicht. Sie hatte noch nie an einer Wanderung dieser Länge und dieser Schwierigkeiten teilgenommen.
Obwohl stärkster Wind, eisige Kälte und winterliche Verhältnisse herrschten, setzten die beiden ihren Aufstieg fort. Der Mann entschloss sich laut Anklage, seine Partnerin mit einem Splitboard und weichen Snowboardschuhen auszustatten, mit Ausrüstung also, die für alpines Mischgelände nicht geeignet war.
Schwere Vorwürfe gegen den Bergsteiger

Nach aktuellem Ermittlungsstand brachen die beiden viel zu spät auf, was als entscheidender Faktor im Großglockner Todesfall gilt. Die Ausrüstung des Mannes war mangelhaft, ein Biwaksystem fehlte und Notfälle waren offensichtlich nicht berücksichtigt.
Diese Versäumnisse erhöhten das Risiko bei den winterlichen Bedingungen deutlich. Trotz einsetzender Dämmerung wurde keine Umkehr eingeleitet.Als seine Partnerin sichtbare Anzeichen von Erschöpfung und Unterkühlung zeigte, setzte der Mann keinen Notruf ab – ein zentraler Kritikpunkt im Großglockner Todesfall.
Erst als andere Bergsteiger die Stirnlampen des Paares über Webcams bemerkten, alarmierten sie die Rettung. Ein Hubschrauber überflog später das Gebiet, doch laut Ermittlern sendete der Mann keine Notsignale. Zusätzlich soll er das Telefon der Bergrettung stumm geschaltet haben, was die Rettung erschwerte.
Kritischer Moment und tragisches Ende
Kurz nach Mitternacht ging es der Frau immer schlechter. Laut Staatsanwaltschaft ließ der Mann die Frau im Stich, schützte sie nicht mit Biwaksack oder Rettungsdecken, sondern stieg gegen 2 Uhr morgens allein ins Tal ab.Gegen 03.30 informierte er die Rettung erneut. Gegen 10 Uhr kam die Bergrettung zur Unglückstelle und konnte nur noch den Tod feststellen. Die Frau war an Hypothermie gestorben.
Großglockner Todesfall: Gerichtsverfahren in Innsbruck und ungeklärte Fragen
Zur Aufklärung dienten Telefondaten, Sportuhren, Bildmaterial und Zeugenaussagen. Ein alpiner Sachverständiger sah das Verhalten des Beschuldigten als pflichtwidrig an, weil er der offensichtlich erfahrenere Partner gewesen sei.
Der Beschuldigte weist die Vorwürfe zurück. In seiner Stellungnahme beteuert er, keinen Vorsatz gehabt zu haben. Es sei ein Unglück geschehen, so seine Darstellung. Sein Anwalt macht geltend, die Rettungskräfte seien zu spät gekommen, weshalb sich der Zustand der verunglückten Frau verschlechtert habe.
Welches Urteil das Landesgericht Innsbruck im Fall des Großglockner Todesfall fällen wird, entscheidet sich am 19. Februar. Im Raum steht eine mögliche Haftstrafe von bis zu drei Jahren, sollte der Mann verurteilt werden. Bis dahin gilt jedoch weiterhin die Unschuldsvermutung. Der Beschuldigte bleibt also rechtlich unschuldig, bis ein Urteil gesprochen ist.