Warum Österreich nach dem Scheitern im Jahr 2020 erneut versucht, das Kopftuch zu verbieten
Im Dezember 2020 erklärte der österreichische Verfassungsgerichtshof das vom Staat beschlossene Kopftuchverbot an Schulen für rechtswidrig. Das Gesetz wurde aufgehoben, weil es religiös nicht neutral formuliert war. Fünf Jahre später greift Österreich das Thema erneut auf diesmal mit einem noch ambitionierteren Entwurf.
Warum kehrt man nach einem solchen Scheitern zu diesem Thema zurück? Was hat sich seitdem verändert? Kann dieser neue Entwurf vom Verfassungsgerichtshof bestätigt werden?
Die wiederkehrende Debatte zeigt, wie sich die österreichische Politik in diesem Bereich weiterentwickelt.
Das Urteil von 2020: Warum das Kopftuchverbot aufgehoben wurde
2019 hatte die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung unter Sebastian Kurz ein Verbot des islamischen Kopftuchs für Mädchen unter zehn Jahren an Volksschulen beschlossen. Offiziell sollte die Maßnahme Kinder vor religiösem Druck schützen und ihre Integration erleichtern.

Doch 2020 hob der Verfassungsgerichtshof das Gesetz vollständig auf. Der Hauptgrund: Das Verbot richtete sich eindeutig gegen das islamische Hijab, während andere religiöse Symbole – etwa der Sikh-Turban oder die Kippa – nicht betroffen waren. Das verstieß aus Sicht der Richter gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Hinzu kam, dass das Gesetz in erster Linie die Kinder traf, nicht jedoch jene, die möglicherweise Druck ausübten. Zudem gab es keinerlei begleitende pädagogische oder soziale Maßnahmen. Kurz gesagt: Das Gesetz griff ein komplexes Problem auf, bot aber kaum Lösungen.
Vor diesem Hintergrund fiel die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs eindeutig aus.
Was der neue Gesetzesentwurf verändert
Nach dem Scheitern von 2020 legt die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS nun eine überarbeitete Version vor. Das Alterslimit wird auf 14 Jahre angehoben und würde laut Regierungsangaben rund 12.000 Mädchen betreffen.
Das neue Sanktionssystem ist stufenweise aufgebaut: Zunächst soll ein Gespräch mit den Eltern stattfinden, dann Verwarnungen und schließlich Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 1.000 Euro. Das soll vermitteln, dass Repression nicht der erste Schritt ist.

Die wichtigste Neuerung ist jedoch ein umfassendes Begleitprogramm, das mit 6,5 Millionen Euro finanziert wird. Es besteht aus drei Säulen:
- Stärkung der Selbstbestimmung von Mädchen
- präventive Arbeit mit Buben
- Unterstützung der Eltern
Mehr als 30 Projekte wurden bereits eingereicht, darunter Initiativen von Frauenzentrum und Heroes.Steiermark.
Ob dieser Ansatz die Kritikpunkte von 2020 tatsächlich entschärfen kann, bleibt offen – die Diskussion läuft weiter.
Das französische Modell: Vorbild oder fragwürdiger Vergleich?
Frankreich verbietet seit 2004 auffällige religiöse Symbole an öffentlichen Schulen. Die österreichische Regierung verweist gerne auf eine Studie von Maurin und Navarrete (2022), wonach sich der Leistungsunterschied zwischen muslimischen und nicht-muslimischen Mädchen nach dem Verbot halbiert haben soll.
Demnach sei der Rückstand beim Erwerb des Baccalauréat von 13,4 % auf 6,8 % gesunken – ein Argument, das für viele Regierungen attraktiv klingt.
Allerdings sind Frankreich und Österreich schwer vergleichbar. Frankreich folgt einer strengen laizistischen Tradition, die auf einer klaren Trennung von Staat und Religion beruht. Österreich hingegen hat ein Modell, das stark auf die institutionelle Anerkennung unterschiedlicher Religionsgemeinschaften setzt.
Die entscheidende Frage lautet daher: Kann ein französischer Ansatz in einem völlig anderen System dieselben Ergebnisse bringen?
Weiterhin erhebliche rechtliche Hürden

Trotz der Änderungen bleiben viele Rechtsexpertinnen und -experten skeptisch. Justizministerin Anna Sporrer hat bereits darauf hingewiesen, dass die neue Formulierung weiterhin nicht ausreichend neutral sei.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft geht noch weiter und warnt vor möglicher Willkür.
Das zentrale Problem bleibt bestehen: Das islamische Kopftuch steht im Fokus, während andere religiöse Symbole ausgenommen sind. Die Islamische Glaubensgemeinschaft kündigte bereits an, den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Amnesty International unterstützt dieses Vorgehen und spricht von einem Eingriff in grundlegende Rechte.
Die breite Kritik zeigt sich auch in der öffentlichen Begutachtung: Mehr als 550 Stellungnahmen wurden abgegeben – die Mehrheit davon negativ.
Hat der neue Entwurf diesmal eine Chance?
Die Regierung kann argumentieren, dass das Gesetz nun besser strukturiert ist, über konkrete Bildungsmaßnahmen verfügt und sprachlich entschärft wurde.
Doch die bekannten Schwächen bleiben: Der Fokus liegt weiterhin stark auf dem Islam, die Gleichbehandlung verschiedener religiöser Symbole ist nicht gewährleistet, und die empirische Grundlage ist begrenzt. Genau diese Punkte hatten 2020 zur Aufhebung geführt.
Einige schlagen daher vor, das Gesetz auf Verfassungsebene zu heben. Dafür wäre jedoch die Zustimmung der FPÖ notwendig – und die ist keineswegs sicher. Selbst wenn der Entwurf beschlossen wird, könnte ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof frühestens 2026 oder 2027 entschieden werden.
Kurz gesagt: Die Unsicherheit bleibt groß. Und es ist durchaus möglich, dass sich die Geschichte wiederholt.